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Der Maklerauftrag – reicht ein Makler?

12. September 2019

Manch ein Verkäufer überlegt, mehr als einen Makler zu beauftragen, um einen schnelleren Verkaufsabschluss zu erzielen. Es ist sinnvoll, sich auf einen Makler festzulegen. Warum das so ist, erfahrt ihr im folgenden Beitrag.

Es gibt drei Alternativen für einen Immobilienverkauf:

  1. Private Veräußerung in Eigenregie
  2. Auftrag für einen Makler
  3. Auftrag für mehrere Makler

Der Allgemeinauftrag

Vom Allgemeinen Maklerauftrag wird gesprochen, wenn Makler nicht exklusiv beauftragt werden. Ihr gestattet einem oder mehreren Maklern eure Immobilie anzubieten. Beim Allgemeinauftrag ist kein Makler verpflichtet, verkaufsfördernde Maßnahmen für den Verkauf eurer Immobilie zu tätigen. Potentielle Interessenten können durch doppelte Anzeigen in Immobilienportalen und Zeitungsanzeigen abgeschreckt werden. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass das Objekt schwer verkäuflich ist. Sofern die Immobilie zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, kann es sein, dass die Immobilie letztendlich unterboten und unter Wert verkauft wird. Juristisch betrachtet habt ihr bei einem Allgemeinauftrag keinen Anspruch auf Leistung.

Der Alleinauftrag

Der Alleinauftrag beinhaltet die exklusive Beratung. Der Makler arbeitet erfolgsorientiert und ist zu intensiven Bemühungen verpflichtet. Der Eigentümer verpflichtet sich im Gegenzug, keine weiteren Makler einzuschalten. Bei dieser Art des Auftrages dürfen sowohl der beauftragte Makler als auch der Eigentümer der Immobilie Interessenten suchen und die Immobilie verkaufen. Eure Immobilie wird vom Immobilienmakler  in Form und Inhalten einheitlich beworben. Als Verkäufer erhaltet ihr eine Übersicht der Verkaufsaktivitäten. Eine befristete Laufzeit kann individuell vereinbart werden. Eine Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall fällig, also erst dann, wenn der Makler selbst die Immobilie erfolgreich verkauft.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Der qualifizierte Alleinauftrag bezieht sich nicht auf die Qualifikation des Maklers. Der Verkäufer muss zwingend alle Interessenten an den Makler verweisen. Im Gegensatz zum Alleinauftrag darf beim qualifizierten Alleinauftrag nur der Makler die Immobilie verkaufen. Dem Makler wird garantiert, dass das Haus nicht ohne sein Wissen verkauft wird. Der Eigentümer macht sich schadensersatzpflichtig, sofern er die Immobilie ohne den beauftragten Makler verkauft.  

Unser Tipp

Vereinbart einen überschaubaren Zeitraum der Maklerbindung. Falls ihr nicht mit den Leistungen eures beauftragten Maklers zufrieden seid, habt ihr zeitnah die Möglichkeit zur Neubeauftragung.

Fazit

Die ungünstigste Form der Veräußerung ist die Beauftragung von mehreren Maklern. Dabei verliert ihr die Kontrolle über den Verkauf eurer Immobilie. Entscheidet euch für einen Makler eurer Wahl und profitiert von exklusiver Beratung und Vermarktung!


Autor/in

Andreas Eckstein

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